Architektur
 






















Architektenleistung

Als freie Architekten bearbeiten wir sämtliche Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure).

Das bedeutet:

1. Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassen der Ergebnisse

2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Analyse der Grundlagen
Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische  Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der  Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen  Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner  Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,  energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich  Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100,  insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20,  insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen; Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich  Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

4. Genehmigungsplanung
Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der  Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
Einreichen dieser Unterlagen
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen

5. Ausführungsplanung
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,  wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung  fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je  nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung
Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

6. Vorbereitung der Vergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

7. Mitwirken bei der Vergabe
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
Verhandlung mit Bietern
Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
Mitwirken bei der Auftragserteilung

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen  Vorschriften
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Führen eines Bautagebuches
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
Rechnungsprüfung
Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
Auflisten der Gewährungsfristen
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

9. Objektbetreuung und Dokumentation
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Überzeugen Sie sich anhand unserer Referenzliste:

Weiter bieten wir folgende Leistungen an:

- Beratung und Planung bei Bau- und Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Benutzung von Gebäuden (behinderten- bzw. altengerechtes Wohnen)

- Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen bei Teilungen von Wohnungen etc.

- Energieberatung , d.h. den Energieverbrauch eines Gebäudes feststellen und konkrete Vorschläge für dessen Minimierung unterbreiten. Dies insbesondere für Altbauten.

- Ausstellung eines Energiepasses. Dieser wird für bis zum Jahr 2006 für Neubauten und nach einer Übergangszeit für alle Gebäude gesetzlich vorgeschrieben sein. Darin wird der Energieverbrauch des Gebäudes stehen und somit auch deren Kosten.

- Entwässerungsplanung

- Visualisierung von Bauvorhaben, Um- und Anbauten. D.h. beispielsweise eine fotorealistische Aufnahme eines geplanten  Umbaues zur besseren Vermittlung einer Maßnahme

- Beratung über Förderprogramme . Hier gibt es gerade im Bereich der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und im Bereich der Energieeinsparung diverse nationale und europäische Förderprogramme.

SiGe Koordinator

Ziel
Ziel der seit Juni 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung ist die Verbesserung der Sicherheit und die Verringerung von Unfällen auf Baustellen.
Durch Beratung der Arbeitgeber und Koordination der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen, bereits ab der Planungsphase, wird einerseits der Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle verbessert, anderseits sind dadurch finanzielle Einsparungen möglich.

Unsere Leistungen

  • Ausarbeitung des SiGe-Planes
  • Analyse der Entwurfs- Genehmigungs- und Ausführungsplanung im Hinblick auf gemeinsame Gefährdungen, sowie Gefährdungen aus dem Umfeld.
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken während der Bauausführung.
  • Erstellen der Vorankündigung beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
  • Information und Erläuterung der Maßnahmen für SiGe Koordinator gegenüber allen Auftragnehmern, mit Einweisung in den SiGe-Plan
  • Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk.

Wer jetzt Baustellen betreibt, ist dazu verpflichtet die Baustellverordnung in vollem Umfang anzuwenden.

Wir sind als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach Art. 3 der BaustellV qualifiziert und von der Architektenkammer Bayern in der Liste der SiGe Koordinatoren geführt.

Auszug aus §3 der Baustellenverordnung:

„Ein Koordinator muss immer dann bestellt werden , wenn absehbar ist, dass Beschäftigte von mindestens zwei Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden. Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators angemessen erledigt werden können. „

Baulicher Brandschutz

Brandschutzkonzepte
Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Sachverständige Stellungnahmen.

Brandverhütungsschau
Wir beteiligen uns für Sie an Brandverhütungsschauen und Bauabnahmen.

Bestandsanalysen
Wir beurteilen Ihr bestehendes Gebäude in Bezug auf Mängel im Brandschutz, baulich, technisch und organisatorisch.

Sanierungskonzepte / Brandschutzmaßnahmen
Wir erstellen Sanierungskonzepte bezüglich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes aus den Bestandsanalysen und erstellen Maßnahmenkataloge.

Risikoanalyse
Wir erstellen Risikoanalysen auf Basis von eigenen Begehungen und Bestandsanalysen auch in Zusammenarbeit mit Ihrer Versicherung.

Dokumentation
Das Brandschutzkonzept, die Anforderungen an die tragenden Bauteile und die brandschutztechnischen Belange zeichnen wir auf Wunsch in die Baupläne, auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Bestandspläne.

Überprüfung feuerwehrtechnischer Einrichtungen
Wir prüfen für Sie die Löschwasserversorgung, die Stellflächen für die Feuerwehr, Angriffs- und Rettungswege für die Brandbekämpfung und Rettung von Menschen.

Feuerwehrpläne
Wir fertigen für Sie Brandschutzpläne, Rettungsweg- und Übersichtspläne, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Alarm- und Einsatzpläne, Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzpläne sowie Brandschutzordnungen Teil A, B und C